Förderungen und Beihilfen
Die Förderung von Wohnbauten dient als sozial- und familienpolitisches Instrument zur Steuerung und Schaffung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes.
In Österreich ist die Wohnbauförderung reine Ländersache und wird daher von den jeweiligen Bundesländern festgelegt.
Wohnbauförderungen sind im Grunde nichts anderes als günstige Eigenmittelersatzdarlehen oder Kredite aber auch sogenannte Annuitätenzuschüsse (=Zuschüsse zu Zinsrückzahlungen). Es gibt auch einmalige nicht zurückzahlbare Zuschüsse. Darüber hinaus können Bundesländer auch ganz eigene – individuelle Förderungen anbieten. (Bürgschaften udgl.)
Unterschieden wird – grob gesagt – zwischen Personenförderung und Objektförderung oder auch Förderungen für bestimmte Baumaßnahmen. Bei letzteren kann es sogar sein, dass man die Fördergelder gar nicht mehr zurückzahlen muss. (z. B. für die Errichtung oder Sanierung energieeffizienter und/oder umweltfreundlicher Häuser oder Wohnungen)
Ebenso zählen auch Begünstigungen durch das Finanzamt zu Förderungen. Diese sind grundsätzlich länderübergreifend und können beim jeweiligen Finanzamt beantragt werden. So kann man sich z.B. die 0,8% Kreditsteuer (gilt bis zu einer Wohnnutzfläche von 150m2) oder aber auch die Gebühr für die Grundbucheintragung von 1,2% vom Kreditbetrag (gilt bis zu einer Wohnnutzfläche von 130m2) zurückholen.
Wer kann Förderungen beantragen?
Jede juristische aber auch natürliche Person kann um Wohnbauförderung ansuchen.
- Gemeinden
- gemeinnützige Bauträger (sog. „Genossenschaften“)
- österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellte Personen
- juristische Personen (für die Errichtung und Sanierung von Dienstnehmerwohnungen)
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren tatsächliche Beschäftigung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen, oder mildtätigen Zwecken dienen, für die Errichtung und Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerwohnungen
Mögliche Wohnbauförderungen:
- Mietzinsbeihilfe, Annuitätenzuschüsse
- Kauf oder Miete objektgeförderter Wohnungen von Bauträgern
- Wohnbeihilfe
- ökologische Sonderförderungen
- Eigenheimförderung (Neubau, Sanierung, Ersterwerb)
- Kauf eines nicht geförderten Objektes
- Zusatzförderungen
Übersicht der Bundesländer:
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