Förderungen Steiermark
Das Bundesland Steiermark hat für die Wohnbauförderung ein eigenes Wohnbauportal – www.wohnbau.steiermark.at wo alle zentrale Fragen um die Landesförderung abgerufen werden können.
Von Rechtsfragen, bis hin zu Ökoförderungen als auch Energieberatung werden hier geboten.
Die rechtliche Basis für die steiermärkische Wohnbauförderung konnten wir trotz intensiver Recherche nicht auf der Webseite finden. Wir gehen aber davon aus, dass es auch für die Steiermark ein entsprechendes gültiges WBFGesetz gibt.
Richtlinien der Wohnbauförderung in der Steiermark
In der Steiermark (Stmk) wird wie in allen anderen Bundesländern auch in folgende Gruppen der Förderung unterschieden:
– Eigenheimförderungen
– Geschoßbauförderung
– Wohnhaussanierungen
– Revitalisierungen
– Hausstandsgründungen von Jungfamilien
Für die Eigenheimförderung gelten z.B nachstehende Einkommensgrenzen:
eine Person | 34.000 Euro |
zwei Personen | 51.000 Euro |
jede weitere Person | 4.500 Euro |
weitere Infos finden sie: | Eigenheimförderung Stmk. |
Förderart: Darlehen / Langzeitkredite mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die derzeitige Verzinsung beträgt 1% dekursiv …
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