Hausmeisterservice
Der Hausmeister, Anfang 1900 noch im Gesetz als Teil der Gesindeordnung und später aufgrund einer Judikatur als rechtlicher Eigencharakter in sondergesetzliche Regelungen eingebettet. Bis dann 1969 das Hausbesorgerrecht Teil des Arbeitsrechtes wurde. Ein langer historischer Weg. Aber wie sieht es heutzutage mit den Hausbesorgern aus?
Beruf im Wandel der Zeit
Der frühere Beruf des Hausmeisters ist schon lange ein anderer geworden. Nicht wie früher beschränkt auf seine 3,4,5,6 Stiegen die zu betreuen waren, sind heute erbrachte Dienste nicht unbedingt an ein Objekt gebunden. Facility-Services oder auch Gebäudedienstleister nennt man sie. Sie werden zumeist von Eigentümern (oder auch Hausverwaltungen) beauftragt um deren Immobilien in Stand zu halten. Dazu gehören meist der technische Bereich, aber auch die rundum Pflege von Gartenanlagen, oder Säuberungsdienste (Schneeräumung usw.).
Allrounder
Die Erwartung an die Hausmeisterdieste oder Facility Managements werden immer höher. Beschränkte sich bei den früheren Hausmeistern der Dienst auf das Sauberhalten der zugeteilten Stiegen, wird heute erwartet, dass man sich mehr oder weniger um alles kümmert. Das führt oft zu Problemen mit der Gewerbeordnung und auch Haftungsfragen. Denn nicht immer sind alle Hausmeisterdienste mit den entsprechenden Gewerbescheinen ausgerüstet. Vor allem bei kleineren Unternehmen, wenn sich die Auftraggeber erwarten, dass alle geforderten Leistungen aus einer Hand kommen sollen.
Haubesorger revival
Im Jahr 2000 wurde das Hausbesorgergesetz nur mehr auf bestehende Dienstverhältnisse angewandt. Somit war ein Aussterben dieses Berufes irgendwie vorgegeben. Jedoch wurde 2010 eine Volksbefragung (in Wien) durchgeführt ob man sich für die bundesgesetzliche Erhaltung des Hausbesorgers einsetzen soll. Diese Befragung erhielt eine satte Mehrheit. Seit 2019 gibt es eine wiederkehr dieses Berufes. (Artikel – ORF)

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Eine Antwort
[…] Zusätzlich kommen dann auch noch Aufgaben dazu wie Reinigungsfirmen und Pflege von Aussenanlagen (Hausmeisterdienste) zu bestellen und alle zwei Jahre sind Hausverwaltungen verpflichtet eine Eigentümerversammlung […]